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   LG Münster, 26.02.2020 - 16 O 250/19   

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https://dejure.org/2020,84694
LG Münster, 26.02.2020 - 16 O 250/19 (https://dejure.org/2020,84694)
LG Münster, Entscheidung vom 26.02.2020 - 16 O 250/19 (https://dejure.org/2020,84694)
LG Münster, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 16 O 250/19 (https://dejure.org/2020,84694)
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  • BGH, 22.02.2017 - XII ZB 137/16

    Hinterlegung des Übererlöses aus der Zwangsversteigerung des Grundstücks einer

    Auszug aus LG Münster, 26.02.2020 - 16 O 250/19
    Durch sie wandelt sich der ideelle Bruchteil des einzelnen Teilhabers an der Forderung gegen die Hinterlegungsstelle in einen reellen Anteil an dem hinterlegten Erlös (BGH, Beschl. v. 22. Februar 2017, XII ZB 137/16, BGHZ 214, 146-160, juris Rn. 25f.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung darf die Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft nicht durch gemeinschaftsfremde Gegenrechte beeinträchtigt werden, solange die Gemeinschaft - wie im vorliegenden Fall - nicht aufgehoben ist (BGH, Beschl. v. 22. Februar 2017, XII ZB 137/16, BGHZ 214, 146-160, juris Leitsatz 3 m.w.N.).

    Hintergrund der Einschränkung der Geltung von § 273 BGB ist, dass § 749 Abs. 1 BGB, der eine jederzeitige Aufhebung der Gemeinschaft ermöglicht, nicht ausgehöhlt werden soll (BGH, Beschl. v. 22. Februar 2017, XII ZB 137/16, BGHZ 214, 146-160, juris Rn. 32).

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus LG Münster, 26.02.2020 - 16 O 250/19
    Das Gericht ist gerade nicht verpflichtet, sich beispielsweise die entsprechende Höhe und Zeiten der Nutzungsentschädigung sowie die dem Anspruch zugrunde liegenden Tatsachen selbst aus den Anlagen zusammenzusuchen (BGH, Beschl. v. 27. September 2001, V ZB 29/01, juris Rn. 6; Urt. v. 02. Juli 2007, II ZR 111/05, juris Rn. 25; Urt. v. 26. April 2016, VI ZR 50/15, juris Rn. 23).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus LG Münster, 26.02.2020 - 16 O 250/19
    Das Gericht ist gerade nicht verpflichtet, sich beispielsweise die entsprechende Höhe und Zeiten der Nutzungsentschädigung sowie die dem Anspruch zugrunde liegenden Tatsachen selbst aus den Anlagen zusammenzusuchen (BGH, Beschl. v. 27. September 2001, V ZB 29/01, juris Rn. 6; Urt. v. 02. Juli 2007, II ZR 111/05, juris Rn. 25; Urt. v. 26. April 2016, VI ZR 50/15, juris Rn. 23).
  • BGH, 10.07.2012 - II ZR 212/10

    Rechtsstreit um die Zahlung einer "Stammkapitalerhöhung" für eine insolvente

    Auszug aus LG Münster, 26.02.2020 - 16 O 250/19
    Der Pflicht zur Substantiierung ist nur dann nicht genügt, wenn das Gericht aufgrund der Darstellung nicht beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolgen erfüllt sind (BGH, Beschl. v. 10. Juli 2012, II ZR 212/10, juris Rn. 4 m.w.N).
  • BGH, 02.03.2006 - IX ZR 15/05

    Begriff des Erfüllungsorts bei einem Vertrag mit einem ausländischen Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Münster, 26.02.2020 - 16 O 250/19
    Für eine stillschweigende Bezugnahme auf die vormals geäußerte Rüge setzt die Rechtsprechung zumindest voraus, dass in der mündlichen Verhandlung auf den mit der Rüge verbundenen oder darauf gestützten Klageabweisungsantrag Bezug genommen wird (BGH, Urt. v. 02. März 2006, IX ZR 15/05, juris Rn. 9).
  • BGH, 17.03.2015 - VI ZR 11/14

    Schadensersatzprozess wegen des Erwerbs von Aktien einer nicht börsennotierten

    Auszug aus LG Münster, 26.02.2020 - 16 O 250/19
    Zwar muss die bereits schriftsätzlich vorgetragene Zuständigkeitsrüge in der mündlichen Verhandlung nicht zwingend wiederholt werden, sofern auf sie stillschweigend Bezug genommen wird; möglich ist aber ein nachträglicher - auch stillschweigender - Rügeverzicht oder eine Rücknahme der Zuständigkeitsrüge (BGH, Urt. v. 17. März 2015, VI ZR 11/14, juris Rn. 21).
  • BGH, 20.02.2008 - XII ZR 58/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung des Erstehers in der Teilungsversteigerung gegen

    Auszug aus LG Münster, 26.02.2020 - 16 O 250/19
    Zwar dient die Teilungsversteigerung dem finalen Zweck der Gemeinschaftsaufhebung, § 180 Abs. 1 ZVG, sie kann diese aber nicht vorwegnehmen oder ersetzen, sondern allenfalls vorbereiten (BGH, Urt. v. 20. Februar 2008, XII ZR 58/04, BGHZ 175, 297-307, juris Rn. 30f.).
  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 124/06

    Verteilung des Erlösüberschusses aus der Teilungsversteigerung eines Grundstücks

    Auszug aus LG Münster, 26.02.2020 - 16 O 250/19
    Da sich die an dem Grundstück bestehende Bruchteilsgemeinschaft mit dem Zuschlag im Teilungsversteigerungsverfahren im Wege der dinglichen Surrogation an dem Versteigerungserlös fortsetzt, steht den Miteigentümern des Grundstücks zur Zeit des Zuschlags die Forderung auf Zahlung des Versteigerungserlöses gemeinschaftlich in ihrem bisherigen Rechtsverhältnis zu (BGH, Urt. v. 16. Dezember 2009, XII ZR 124/06, juris Rn. 12).
  • BGH, 27.09.2001 - V ZB 29/01

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LG Münster, 26.02.2020 - 16 O 250/19
    Das Gericht ist gerade nicht verpflichtet, sich beispielsweise die entsprechende Höhe und Zeiten der Nutzungsentschädigung sowie die dem Anspruch zugrunde liegenden Tatsachen selbst aus den Anlagen zusammenzusuchen (BGH, Beschl. v. 27. September 2001, V ZB 29/01, juris Rn. 6; Urt. v. 02. Juli 2007, II ZR 111/05, juris Rn. 25; Urt. v. 26. April 2016, VI ZR 50/15, juris Rn. 23).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 186/94

    Anforderungen an die Darlegung entgangenen Gewinns

    Auszug aus LG Münster, 26.02.2020 - 16 O 250/19
    Dabei schafft § 252 S. 2 BGB für den Geschädigten eine - die Regelung des § 287 ZPO ergänzende - Beweiserleichterung in dem Sinne, dass die bloße Wahrscheinlichkeit der Erwartung des Gewinns anstelle des positiven Nachweises genügt, sofern die Vorkehrungen und Anstalten, aus denen die Gewinnerwartung hergeleitet wird, in der geschilderten Weise dargelegt (und gegebenenfalls bewiesen) werden.Die Anwendung des § 252 BGB verlangt mithin die schlüssige Darlegung von Ausgangs- bzw. Anknüpfungstatsachen, die geeignet sind, dem Ermessen bei der Wahrscheinlichkeitsprüfung nach§ 252 Satz 2 BGB eine Grundlage zu geben (BGH, Urt. v. 28. Februar 1996, XII ZR 186/94, juris Rn. 19; LG Düsseldorf, Urt. v. 28. Januar 2014, 35 O 57/05, juris Rn. 26-28).
  • LG Düsseldorf, 28.01.2014 - 35 O 57/05

    Anforderungen bei der Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen

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